Allgemeines zur Datenpflege dieser Homepage/ Bestandserhebung / Ehrungswesen / Förderrichtlinien des CV-RLP + Zuschussanträge / GEMA / Musikalische Bildung (Chor-Coaching) / Versicherung
Allgemeines zur Datenpflege dieser Homepage
Änderungen / Ergänzungen zu Daten der Mitgliedsvereine / Kinderchöre / Chorleitung sowie zu Veranstaltungsterminen der Mitgliedsvereine sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: uduennes@web.de
Bestandserhebung
Jeder Mitgliedsverein des KCV Cochem e.V. hat die Pflicht, an der Bestandserhebung mitzuwirken. Für die jährliche Bestandsmeldung ist das Online-Portal IntelliVerband
zu nutzen.
Nutzen Sie dafür nachfolgenden Link https://cvrlp.intelliverband.de/
und melden Sie sich im Login-Dialog mit dem vereinsspezifischen Benutzernamen
und Kennwort
an. Für jeden Verein sind dort die Vereins-, Funktionärs- und Kontaktdaten sowie die Vereinsmitgliederzahlen einzugeben.
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Schatzmeister, Rudolf Thetard.
Ehrungswesen
Für jede zu ehrende Person eines Mitgliedsvereines des KCV Cochem e.V. ist über das Online-Portal IntelliVerband
mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin ein individueller Ehrungsantrag einzugeben und abschließend zu versenden. Nutzen Sie dafür nachfolgenden Link https://cvrlp.intelliverband.de/
und melden Sie sich im Login-Dialog mit dem vereinsspezifischen Benutzernamen
und Kennwort
an.
Der Ehrungsantrag läuft dann elektronisch beim KCV Cochem e.V. auf und wird vom Vorsitzenden geprüft und genehmigt oder abgelehnt. Genehmigte Ehrungsanträge werden anschließend an den CV-RLP weitergeleitet.
Die Überreichung der Ehrenurkunden und Ehrennadeln nimmt grundsätzlich der Vorsitzende des KCV Cochem wahr.
Für evtl. Rückfragen und Absprachen zur eigentlichen Ehrung wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer, Ludolf Oster.
Ehrungsanträge für Vereine (Zelter-Plakette) sind weiterhin über ein Formular zu stellen. Dieses Formular und weitere Informationen zum Ehrungswesen finden Sie unter dem Link http://www.cv-rlp.de/ehrungswesen/
Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. / Zuschussanträge
Der CV-RLP fördert musikalische Aktivitäten und Projekte von Chören finanziell. Dies ist möglich durch Mittel des Landes Rheinland-Pfalz und der GlücksSpirale.
Für Veranstaltungen im ersten Halbjahr müssen die Anträge bis zum 31.10. des Vorjahres gestellt werden.
Für Veranstaltungen im zweiten Halbjahr ist die Antragsfrist der 31.03. des laufenden Jahres.
Die Möglichkeit der Förderung ist an die Gemeinnützigkeit des beantragenden Vereins gebunden.
Die Chor-Coachings sind ein elementarer Bestandteil des Bildungsangebotes des CV-RLP und sollen gezielt der Aus- und Weiterbildung der Sängerinnen und Sänger, aber auch der Chorleiterinnen und Chorleiter dienen.